Erstwähler

Die Seite für die Jungen und Junggebliebenen…

 

Schön, dass du den Weg hierher gefunden hast.

Wir freuen uns, dass du von deinem Recht und Privileg, wählen zu dürfen, Gebrauch machen willst.

Da wir es selbst nicht ganz einfach finden, richtig zu wählen, damit der Stimmzettel gültig ist, haben wir hier ein paar Infos zusammengestellt, die ganz hilfreich sind. Damit bist du gerüstet, und deine Stimmen kommen dort an, wo du sie haben möchtest.

 

 

Wenn du noch mehr über die Kommunalwahl erfahren willst, schau unter www.kommunalwahl-bw.de vorbei.

 

In Weinsberg sind 22 Sitze zu vergeben, das heißt, du hast insgesamt 22 Stimmen. Und was bei uns besonders ist: bei uns findet eine unechte Teilortswahl statt.

 

Hierbei gibt es noch mehr zu beachten, hier eine kurze Zusammenfassung:

 

  • du kannst maximal 16 Kandidaten aus der Kernstadt Weinsberg wählen
  • du darfst maximal 2 Kandidaten je Ortsteil wählen
  • ein Kandidat kann bis zu 3 Stimmen bekommen (das heißt kumulieren)
  • insgesamt kannst du 22 Stimmen vergeben, nicht mehr
  • dies alles gilt auch, wenn du aus mehreren Listen wählst (panaschieren, wie im Film gelernt)

 

Für alle, die es ausführlicher mögen:

 

Gemeinderatswahlen 2024 Weinsberg – Wie geht wählen?

Der Wahlmodus der Gemeinderatswahl ist nicht ganz einfach. Wir wollen hier für alle Erstwählerinnen und Erstwähler sowie für all diejenigen, die sich nicht ganz sicher sind, kurz und knapp erklären, worauf man achten muss.

In Weinsberg, und diesen Rahmen legt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg fest, sind 22 Sitze nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl  zu vergeben. Was ist eine „unechte Teilortswahl“? Damit die Stadtteile Gellmersbach, Grantschen und Wimmental im Ratsgremium entsprechend repräsentiert sind, erhalten sie je 2 Sitze und die Kernstadt 16 Sitze. Die Bezeichnung „unecht“ rührt daher, dass die Gemeinderatsmitglieder für jeden Teilort nicht nur von den Wählern dieses Teilorts, sondern von allen Wählern der Gesamtgemeinde gewählt werden können.  Bei einer „echten Teilortswahl“ wären nur die Wähler der jeweiligen Teilgemeinde wahlberechtigt.

Ungefähr drei Wochen vor der Wahl bekommt man die Stimmzettel per Post nach Hause geschickt. Jeder Wähler hat 22 Stimmen. Diese Zahl orientiert sich an den zu vergebenden Gemeinderatssitzen.

Die Kandidierenden der zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen sind in jeweils separaten Listen aufgeführt.  Am einfachsten wäre es, die Liste der Freien Wähler abzutrennen und in den Wahlumschlag zu stecken. Dann erhalten alle auf der Liste eine Stimme. Aber es gibt auch die Möglichkeit des Kumulierens. Damit kann ich einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben. In diesem Fall schreibt man neben den Namen der Person, die man wählen möchte, die Anzahl der Stimmen (1-3).

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit des Panaschierens. Wer Kandidierende einer anderen Liste wählen möchte, kann den Namen unten auf die Freie Wähler-Liste schreiben und mit der entsprechenden Zahl an Stimmen kennzeichnen, die sie oder er bekommen soll.

In allen Fällen ist ganz wichtig, dass man die Obergrenze seiner Stimmen, nämlich 22, nicht überschreitet und unbedingt darauf achtet, in jedem Ortsteil nicht mehr Personen zu wählen, als dem jeweiligen Ortsteil Sitze zu stehen.

 

Auf den Punkt gebracht heißt das:

 

  • Nicht mehr als 22 Stimmen vergeben
  • Nicht mehr als 3 Stimmen je Kandidierenden vergeben
  • Nicht mehr als 16 Personen in Weinsberg und nicht mehr als 2 Personen je Teilort wählen
  • Unbedingt wählen gehen! Am liebsten natürlich uns!

 

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